Anträge zur Forschungsförderung können von Mitgliedern der Gesellschaft zur Förderung formlos bis zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung unter Angabe des Forschungszweckes an den Geschäftsführer der GFFG eingereicht werden.
Die Gesellschaft fördert die Forschung und die Weitergabe der Forschungsergebnisse der Forschungsanstalt Geisenheim in jeder Beziehung und stellt ihr dafür Mittel zur Verfügung. Hierzu gehören Mittel z. B. für
- Geräte und Einrichtungen, die der Forschung dienen,
- Personal für besondere Forschungsvorhaben,
- die Ausrichtung und Teilnahme von Fortbildungskursen, Fachseminaren und Studienreisen,
- die Durchführung von Veranstaltungen. (§2 der Satzung)
Die Forschungsförderung wird durch Spenden von Förderern und Veranstaltungserträgen finanziert.
- Für das Jahr 2010 wurden 10.020,00 € zu Forschungszwecken vergeben.
- Für das Jahr 2010 wurden 10.000,00 € zu Forschungszwecken vergeben.
- Für das Jahr 2009 wurden 11.500,00 € zu Forschungszwecken vergeben.
- Für das Jahr 2008 wurden 13.600,00 € zu Forschungszwecken vergeben.
- Für das Jahr 2007 wurden 16.000,00 € zu Forschungszwecken vergeben.
- Für das Jahr 2006 wurden 9.200,00 € zu Forschungszwecken vergeben.
- Für das Jahr 2005 wurden 17.800,00 € zu Forschungszwecken vergeben.
- Für das Jahr 2004 wurden 18.800,00 € zu Forschungszwecken vergeben.