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Aufgaben des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat berät den Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst in grundsätzlichen Angelegenheiten der Forschungsanstalt.
Darüber hinaus obliegen ihm folgende Aufgaben: (Staatsvertrag Artikel 7 Abs. 1, gekürzt)

  • Genehmigung des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags der Forschungsanstalt
  • Genehmigung des Forschungsprogramms
  • Genehmigung des Investitionsplans und des Jahresberichts
  • Grundsätzliche Entscheidungen über den Einsatz von Stellen und Mitteln aus dem Forschungspool
  • Zustimmung zur Ernennung des Direktors, zur Bestellung der Institutsleiter und zur Berufung der Professoren
  • Mitwirkung bei Grundsatzfragen der Organisation der Forschungsanstalt

 

Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst als Vorsitzenden und dem Landwirtschaftsminister als Stellvertreter. Ferner gehören ihm der Weinbauminister von Rheinland-Pfalz und der Bundesminister für Landwirtschaft an.
Mit beratender Stimme gehören ihm maximal 3 auswärtige Wissenschaftler an, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft vorgeschlagen und nach Anhörung des Direktoriums vom Verwaltungsrat bestellt werden. Außerdem hat der Direktor der Forschungsanstalt beratende Stimme. (Staatsvertrag Artikel 7 Abs. 2, gekürzt)

 

Kontakt

Forschungsanstalt Geisenheim
Von-Lade-Straße 1
D-65366 Geisenheim
Tel. +49 6722 502-0
E-Mail.: info[at]fa-gm[.]de