Aufgaben des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat berät den Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst in grundsätzlichen Angelegenheiten der Forschungsanstalt.
Darüber hinaus obliegen ihm folgende Aufgaben: (Staatsvertrag Artikel 7 Abs. 1, gekürzt)
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat besteht aus dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst als Vorsitzenden und dem Landwirtschaftsminister als Stellvertreter. Ferner gehören ihm der Weinbauminister von Rheinland-Pfalz und der Bundesminister für Landwirtschaft an.
Mit beratender Stimme gehören ihm maximal 3 auswärtige Wissenschaftler an, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft vorgeschlagen und nach Anhörung des Direktoriums vom Verwaltungsrat bestellt werden. Außerdem hat der Direktor der Forschungsanstalt beratende Stimme. (Staatsvertrag Artikel 7 Abs. 2, gekürzt)
Forschungsanstalt Geisenheim
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