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Aufgaben des  Kuratoriums

Das Kuratorium fördert die Entwicklung und den Ausbau der Forschungsanstalt.
Es kann Empfehlungen zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Forschungsanstalt geben, insbesondere zum Haushaltsvoranschlag und zu langfristigen Investitionsprogrammen.
Insbesondere berät es über:

  • das Forschungsprogramm
  • den Jahresbericht
  • die Satzung der Forschungsanstalt und ihre Änderungen
    (Staatsvertrag Artikel 8 Abs. 1, gekürzt)


Zusammensetzung des Kuratoriums

Die Zusammensetzung des Kuratoriums ist insofern offen, als die beteiligten Verbände ausgetauscht und Sachverständige und Gäste hinzugezogen werden können.
Außerdem gibt es für die 1987 genannten Ministerien Rechtsnachfolger mit anderen Bezeichnungen. Deshalb wird hier die Zusammensetzung des Staatsvertrags, Artikel 8 Abs. 2, genannt:

  • Der Hessische Minister für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz
  • Der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz
  • Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst
  • Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Der Hessische Minister für Umwelt und Reaktorsicherheit
  • Der Minister für Umwelt und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
  • Der Kultusminister des Landes Rheinland-Pfalz
  • Die beiden Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten und des Ausschusses für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten der Landtage der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz
  • Der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises
  • Ein Vertreter der Gesellschaft zur Förderung der Forschungsanstalt Geisenheim e. V.
  • Ein Vertreter der Vereinigung Ehemaliger Geisenheimer
  • Ein Vertreter des Deutschen Weinbauverbandes e. V.
  • Ein Vertreter des Bundesverbandes des Deutschen Wein- und Spirituosenhandels e. V.
  • Ein Vertreter des Verbandes der Deutschen Fruchtsaftindustrie e. V.
  • Ein Vertreter des Verbandes Deutscher Sektkellereien e. V.
  • Ein Vertreter des Zentralverbandes Gartenbau e. V.
  • Ein Vertreter des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten e. V.
  • Ein Vertreter des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
  • Je ein Professor als Vertreter der Universitäten Gießen und Mainz
  • Ein Professor als Vertreter der Fachhochschule Wiesbaden
  • Der Vorsitzende des Personalrats der Forschungsanstalt
  • Der Direktor der Forschungsanstalt
  • Fachausschüsse

Zur Intensivierung der Arbeit der Institute und der Fachgebiete, insbesondere zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Praxis und der Forschung, kann das Kuratorium Fachausschüsse mit maximal 7 Mitgliedern bilden. (Satzung des Kuratoriums § 3, gekürzt)

Kontakt

Forschungsanstalt Geisenheim
Von-Lade-Straße 1
D-65366 Geisenheim
Tel. +49 6722 502-0
E-Mail.: info[at]fa-gm[.]de