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Aufgaben des Direktoriums  

Das Direktorium fördert die innere und äußere Entwicklung der Forschungsanstalt unter angemessener Berücksichtigung der Belange aller Institute.
Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben: (Satzung § 8 Abs. 1, gekürzt)

  •  Vorbereitung des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags der Forschungsanstalt auf Grund der Vorschläge der Institutsräte
  •  Beratung über die Zuweisung der Personalstellen und Sachmittel, soweit keine Festlegung durch den Haushaltsplan erfolgt ist
  •  Koordinierung der Forschungsangelegenheiten der Forschungsanstalt
  •  Beratung des Direktors bei Forschungsprogramm und Investitionsplan
     Vorbereitung des Jahresberichts der Forschungsanstalt
  •  Koordinierung von Angelegenheiten des Aufbaustudiengangs „Weinbau und Oenologie“
  •  Beschlussfassung über Berufungsvorschläge der gemeinsamen Berufungskommissionen
  •  Beratung des Direktors in Personalangelegenheiten

Zusammensetzung des Direktoriums  

Das Direktorium besteht aus dem Direktor als Vorsitzenden, den 5 Institutsleitern sowie einem Vertreter der „Sonstigen Wissenschaftler“.
Mit beratender Stimme gehören ihm der Präsident der Hochschule RheinMain sowie der Verwaltungsleiter der Forschungsanstalt an. (Satzung § 8 Abs 2, gekürzt)

Kontakt

Forschungsanstalt Geisenheim
Von-Lade-Straße 1
D-65366 Geisenheim
Tel. +49 6722 502-0
E-Mail.: info[at]fa-gm[.]de