Um die Verkehrssicherheit von Traktoren mit Frontanbaugeräten im öffentlichen Verkehr zu erhöhen, wurde eine Statuserhebung zur Sichtfeldmessung an Weinbergschleppern mit Laubschneidern im Frontanbau durchgeführt. Dies geschah in Zusammenarbeit mit dem DLG Prüfzentrum in Groß-Umstadt. Neben den zusätzlichen bestehenden gesetzlichen Grundlagen (StVO; StVZO) gibt es ein Merkblatt für Anbaugeräte von 1999 und eine Ergänzung aus 2004. Ebenso gilt eine Richtlinie zur Beurteilung des Sichtfelds selbstfahrender Arbeitsmaschinen (1995).
Von den am Markt verfügbaren Herstellern konnten vier Weinbergtraktoren und fünf ein- und zweizeilige Überzeilenlaubschneider für den Test gewonnen werden. Zusätzlich stellten einzelne Unternehmen noch Personal zur Unterstützung der Versuche zur Verfügung.
Die Untersuchungen erfolgten am 27. und 28. Juli 2005 im Testzentrum der DLG. Es konnten insgesamt 32 Messungen durchgeführt werden.
12 verschiedene Kombinationen Traktor-Gerät wurden überprüft. Da einige Geräte-Traktor Kombinationen nicht kompatibel waren wurden diese nicht untersucht. Bei den getesteten Kombinationen konnte nur eine Variante nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Fünf Kombinationen könnten aus dem Blickwinkel der Sichtfeldprüfung mit 25 km/h auf öffentlichen Strassen fahren. Ebenfalls für fünf Varianten wären 40 km/h möglich gewesen.
Als Konsequenzen aus dieser Untersuchung sollten aus gesetzlichen Gründen alle Kombinationen neutral von zertifizierter Stelle geprüft werden. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftung.
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