Der Weg zum Prüfsiegel ist weit. Mit der Bewerbung wird ein Erhebungsbogen in Geisenheim eingereicht, in dem Fragen zur Zertifizierung, zur Betriebsstruktur und Logistik und zu den Laborkontrollen detailliert beantwortet und belegt werden müssen. Nur bei der Erfüllung der Ausgangsvoraussetzungen kommt es zum zweiten Schritt der Kontrollmaßnahmen, dem sog. Erstaudit.
Beim Erstaudit werden zunächst die Angaben im Erhebungsbogen vor Ort eingehend geprüft. Bei einer Betriebsinspektion werden die Produktionsstätten und der Laborbereich besichtigt und die betriebsinternen Abläufe überprüft. Neben der Einrichtung wird insbesondere auf die Prüfung der Sachkenntnis des Personals und die Dokumentation der Tätigkeiten geachtet.
Die Prüfung beim Erstaudit gliedert sich in zwei Hauptbereiche
Beim Gespräch mit dem Qualitätsbeauftragten des Unternehmens werden u.a. auch Art und Umfang zurückliegender Reklamationsfälle im Betrieb sowie die entsprechende Abwicklung dieser Vorgänge angesprochen. Nach dem Erstaudit wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, in dem die entsprechenden Änderungs- und Verbesserungsvorschläge formuliert sind. Alle Veränderungen im Betriebsablauf oder bzgl. Lieferanten, auch anstehende Reklamationsfälle, müssen unmittelbar nach Geisenheim gemeldet werden. Nach Änderung bemängelter Punkte beim Erstaudit bzw. Mitteilung noch fehlender Informationen erfolgt das zweite Audit.
Mit bestandenem Audit ist der Betrieb "Anwärter" für das Geisenheimer Prüfsiegel. Weitere reguläre Audits, die mindestens einmal pro Jahr stattfinden , können in unterschiedlicher Form durchgeführt werden:
Werden zwei Audits in Folge erfolgreich bestanden, so kann frühestens ein Jahr nach bestandenem Erstaudit das Prüfsiegel für ein Jahr erteilt werden, das dann jährlich erneut bestätigt werden muss. Treten beim regulären Audit Unregelmäßigkeiten und Beanstandungen auf, so wird in einem weiteren Audit geprüft, ob das Prüfsiegel aberkannt werden muss.
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