
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird finanziert durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Beauftragt vom Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden.

Am 22.12.2000 trat die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft. In ihr einigten sich die Mitgliedsländer auf gemeinsame Umweltziele für die Gewässer innerhalb der Gemeinschaft. Ziel ist hier den "guten chemischen Zustand" der Gewässer zu erhalten bzw. zu erreichen. Dies bedeutet eine dauerhafte Unterschreitung der Grenzwerte für Stickstoff, Phosphat und Pflanzenschutzmittel im Grundwasser und in Oberflächengewässern.
Die Ergebnisse der Überwachungsprogramme, nach Anforderungen der WRRL, zeigten teilweise einen schlechten chemischen Zustand von Grundwasserkörpern in Hessen die durch den Weinbau geprägt sind. Andere Grundwasserkörper die sich derzeit in einem guten chemischen Zustand befinden, weisen bedingt durch das Emmissionspotential und ihre natürlichen Gegebenheiten ein erhebliches Belastungspotential auf.
Die schon seit 1998 bestehenden Kooperationsverträge zwischen dem Rheingauer Weinbau-verband und den Wasserwerksbetreibern im Rheingau bleiben bestehen und werden in das Beratungsprogramm mit einbezogen. Auf Basis dieser langjährigen Erfahrungen kann ein umfangreiches Beratungskonzept für die Winzer im Rheingau und an der hessischen Bergstraße angeboten werden.
Die angebotene wasserschutzorientierte Beratung durch die Forschungsanstalt Geisenheim in Zusammenarbeit mit den Weinbauverbänden Rheingau und Hessische Bergstraße, sowie dem Weinbauamt Eltville wird gefördert durch das Regierungspräsidium Darmstadt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Ein Konzept dieser Art ist im deutschen Weinbau bislang einzigartig.
Ausführliche Informationen zur WRRL finden Sie unter:
Forschungsanstalt Geisenheim
Von-Lade-Straße 1
D-65366 Geisenheim
Tel. +49 6722 502-0
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Fachgebiet Bodenkunde und Pflanzenernährung
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