Die Umsetzung erfolgt mittels eines gestaffelten Maßnahmenkataloges und somit unterschiedlichen Beratungsintensitäten. Mit Hilfe eines Bewertungsindexes wurden die hessischen Weinanbaugebiete Rheingau und Bergstraße je nach Nitrat- und Phosphatbelastungspotential in Maßnahmenprioritäten eingeteilt. Diese Maßnahmenprioritäten unterteilen sich in vier Stufen (4=niedrig,1=sehr hoch). So fallen im Beratungsraum hessischer Weinbau 3116 ha in Priorität 1, 146 ha in Priorität 2 und 42 ha in Priorität 3, nur wenige Hektar fallen in Priorität 4.
Je nach Maßnahmenpriorität werden die Flächen unterschiedlichen Beratungsintensitäten zugeordnet. So steigt der Grad der Beratung mit der Maßnahmenpriorität von der Optimierung einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz über die Beratung in Risikogebieten bis zur Intensivberatung an. Die Flächen der Maßnahmenpriorität 4 unterliegen der Grundberatung durch das Weinbauamt Eltville. Alle anderen Maßnahmenprioritäten fallen in den Maßnahmenkatalog der WRRL und gehören somit dem Beratungskreis der Forschungsanstalt Geisenheim an.
Die Beratung der Winzer erfolgt in Arbeitskreisen und bei verschienenden Informationsveranstaltungen. Grundlage für die Beratung bieten Bodenproben und deren Analyse. Außerdem werden Demonstrationsflächen angelegt, um so mit speziellen Versuchen eine weitere Basis für die Beratung der Betriebe zu schaffen. Diese Demonstationsflächen werden durch Referenzflächen (Dauerbeobachtungsflächen) ergänzt, mit Leitbetrieben soll das Konzept fest in den beiden Weinbauregionen verankert werden.
Im Vordergrund steht dabei die Lösung des Zielkonfliktes zwischen dem Schutz des Grundwassers hinsichtlich des Nitrataustrages und dem Bestreben einen qualitativ hochwertigen und erfolgreichen Weinbau zu betreiben.
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